Unterstützungsgegenstände: Gratis ab Pflegegrad 1

Ab Pflegegrad 3 haben Sie Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel. Die Kosten für diese Produkte werden durch die gesetzliche Krankenversicherung übernommen. Zu den Hilfsmitteln gehören beispielsweise Rollstühle, aber auch Prothesen. Informieren Sie sich bei Ihrem Arzt oder Ihrer Pflegekasse, welche Hilfsmittel für Ihre Bedürfnisse in Frage

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